Aufnahme in die Liste der förderfähigen Messen 2027

Prüfung der Fördervoraussetzungen und Online-Interessensbekundung

Hier können Sie als Veranstalter prüfen, ob Ihre Messe die Kriterien für die Aufnahme in das Messeprogramm "Young Innovators" 2027 erfüllt. Anschließend können Sie Ihre Interessensbekundung zur Aufnahme in die Liste der für 2027 förderfähigen Messen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) digital einreichen.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme bei der Nutzung dieses Formulars haben, senden Sie bitte eine E-Mail an younginnovators@german-pavilion.com.

Stichtag für das ordentliche Interessensbekundungsverfahren für das Messejahr 2027 ist der 15. März 2026 18.00 Uhr.

1

Grundlegende Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme Ihrer Messe in das Messeprogramm "Young Innovators" 2027 erfüllt sein.

Download der Selbstverpflichtung

2

Besucher- und Ausstellerstruktur

Bitte tragen Sie hier die Werte aus dem FKM-Zertifikat oder dem Testat eines Dritten (i. S. d. § 3 Steuerberatungsgesetz, StBerG) der zuletzt durchgeführten Messe ein.


Bitte laden Sie hier das FKM-Zertifikat oder Testat eines Dritten (i. S. d. § 3 Steuerberatungsgesetz, StBerG) hoch. Mehrere Dateien sind möglich.

3

Förderfähigkeit und Messedaten

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Messeprogramm "Young Innovators" 2027 sind erfüllt.

Hinweis: Eine Aufnahme dieser Messe in die Liste der förderfähigen Messeveranstaltungen erfolgt vorbehaltlich der Prüfung und Entscheidung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.

Bitte vervollständigen Sie die nachfolgenden Angaben, um Ihre Interessensbekundung zu übermitteln.

0
4

Interessensbekundung senden

Messeveranstalter

Ansprechpartner

Datenschutzerklärung anzeigen

5

Abschluss

Vielen Dank für Ihre Interessensbekundung! Wir haben Ihnen soeben eine Bestätigung per E-Mail zugesendet.

Ihre eingereichten Unterlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Für den Fall, dass die Zahl der fristgerecht abgegebenen Interessensbekundungen die Höhe der für die Förderung vorgesehenen Haushaltsmittel übersteigt, wird eine Rangfolge gebildet. Die Rangfolge zur Auswahl der Messen richtet sich nach der Höhe der Prozentzahl der ausländischen Besucherinnen und Besucher (keine Nachkomma-Stellen). Falls es hier zu einem Gleichrang kommt, entscheidet die Höhe der Prozentzahl der ausländischen Ausstellerinnen und Aussteller.

Nach Abschluss des Interessensbekundungsverfahrens und anschließender Prüfung erfolgt die Veröffentlichung der Messeliste für das Jahr 2027 auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

zurück zur Startseite