Aufnahme in die Liste der geförderten Messen 2025
Prüfung der Fördervoraussetzungen und Online-Interessensbekundung
Hier können Sie als Veranstalter prüfen, ob Ihre Messe die Kriterien für die Aufnahme in das Messeprogramm "Young Innovators" 2025 erfüllt. Anschließend können Sie Ihre Interessensbekundung zur Aufnahme in die Liste der für 2025 förderfähigen Messen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) digital einreichen.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme bei der Nutzung dieses Formulars haben, senden Sie bitte eine E-Mail an younginnovators@german-pavilion.com.
Das ordentliche Interessensbekundungsverfahren für das Messejahr 2025 ist seit dem 15.03.2024 18:00 Uhr abgeschlossen. Weitere Registrierungen für Veranstaltungen des Messejahres 2025 können noch bis zum 31.12.2024, 18:00 Uhr, erfolgen. Ihre Berücksichtigung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Grundlegende Voraussetzungen
Diese Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme Ihrer Messe in das Messeprogramm "Young Innovators" 2025 erfüllt sein.
Besucher- und Ausstellerstruktur
Bitte tragen Sie hier die Werte aus dem FKM-Zertifikat oder dem Testat eines Dritten (i. S. d. § 3 StBerG) der zuletzt durchgeführten Messe ein.
Bitte laden Sie hier das FKM-Zertifikat oder Testat eines Dritten (i. S. d. § 3 StBerG) hoch. Mehrere Dateien sind möglich.
Förderfähigkeit und Messedaten
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Messeprogramm "Young Innovators" 2025 sind erfüllt.
Hinweis: Eine Aufnahme dieser Messe in die Liste der förderfähigen Messeveranstaltungen erfolgt vorbehaltlich der Prüfung und Entscheidung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.
Bitte vervollständigen Sie die nachfolgenden Angaben, um Ihre Interessensbekundung zu übermitteln.
Interessensbekundung senden
Abschluss
Vielen Dank für Ihre Interessensbekundung! Wir haben Ihnen soeben eine Bestätigung per E-Mail zugesendet.
Ihre eingereichten Unterlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Für den Fall, dass die Zahl der fristgerecht abgegebenen Interessensbekundungen die Höhe der für die Förderung vorgesehenen Haushaltsmittel übersteigt, wird eine Rangfolge gebildet. Die Rangfolge zur Auswahl der Messen richtet sich nach der Höhe der Prozentzahl der ausländischen Besucherinnen und Besucher (keine Nachkomma-Stellen). Falls es hier zu einem Gleichrang kommt, entscheidet die Höhe der Prozentzahl der ausländischen Ausstellerinnen und Aussteller.
Die Messeliste für das Jahr 2025 wird im Anfang April 2024 auf der Homepage des BAFA veröffentlicht werden.
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